FAQ

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, zögern Sie nicht uns per Telefon oder Mail zu kontaktieren.

KITA

Wir betreuen in der KITA Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt, anschliessend steht das schulergänzende Angebot des HORT zur Verfügung.

In der KITA werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. In der Betreuungsgruppe HORT werden Kinder im schulpflichtigen Alter betreut.

Auf unserer Homepage finden Sie unser Online-Anfrage-Formular, welches Sie ausfüllen können. Gerne werden wir uns nach Überprüfung Ihres Betreuungswunsches bei Ihnen melden.

Der Eintritt in die KITA ist stark abhängig vom verfügbaren Platz. Wir versuchen stets den Wünschen der Eltern gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen hoch. Entsprechend gibt es an einigen Tagen eine Warteliste.

Der Eintritt in den HORT kann hingegen relativ rasch und nach der Eingewöhnung erfolgen.

Gerne können Sie nach Absprache mit der jeweiligen Kita- oder Hortleitung unserer Räumlichkeiten besichtigen und bereits den ersten Kontakt knüpfen.

Die Dauer der Eingewöhnungen ist von Kind zu Kind verschieden. Die Eingewöhnungen werden behutsam und Schritt für Schritt angegangen. Das Kind wird langsam an die neue Umgebung und an die Betreuungspersonen gewöhnt. Während der Eingewöhnungphase werden nur die effektiven Stunden verrechnet. In Zusammenarbeit mit der Kitaleitung entscheidet ihr, wann die Eingewöhnung abgeschlossen ist.

Die Kinder in den KITAS werden von ausgelernten Personal (Fachperson Betreuung Kind EFZ) und von Auszubildenden und Praktikant/innen betreut.

Einwohner der Partnergemeidnen Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau haben Anrecht auf einen einkommensabhängigen Tarif.
Ebenfalls haben Eltern, welche in einem Partnerunternehmen angestellt sind, Anrecht auf einen reduzierten Tarif.

Bei der Zustellung der Vertragsunterlagen erhalten Sie unter anderem unsere Zustimmungserklärung, welche wir an die Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde weiterleiten. Diese ermittelt aufgrund der letzten rechtskräftigen Veranlagung Ihre Tarifstufe. Sollten Sie auf eine Tarifeinstufung seitens der Gemeinde verzichten wollen, fallen Sie automatisch in die höchste einheimische Tarifstufe, Stufe 16. Die Tarifeinstufungen werden nur bei Eltern eingeholt, welche in den Gemeinden Sargans, Mels, Vilters-Wangs, Walenstadt und Wartau wohnhaft sind. Eltern, welche nicht in den vorgenannten Gemeinden wohnen, fallen in die Tarifstufe 17.

Für jedes zweite oder mehr Kinder erhalten Sie 30% Rabatt auf die Betreuungskosten, 20% auf die Stundenbetreuung, sofern Sie in einer uns angeschlossenen Gemeinde Wohnsitz haben (Sargans, Mels, Vilters-Wangs, Wartau, Bad Ragaz, Walenstadt, Quarten) und in derselben Betreuungsgruppe betreut werden. Sollten Sie ausserhalb dieser Gemeinden wohnen, können Sie ein Gesuch um Geschwisterrabatt stellen. Unser Vorstand wird dann bestimmen, ob und wie hoch der Geschwisterrabatt ausfallen wird. Der Rabatt wird bei demjenigen Kind in Abzug gebracht, welches weniger Betreuungskosten generiert.

Die Rechnungen für die Betreuungen werden im Nachfolgemonat gefertigt und per Mail versandt. Die Zahlungsfrist ist jeweils bis Ende des Monats, in welchem Sie die Rechnung erhalten.

Sind sie mit der Betreuung nicht zufrieden, wenden sie sich direkt an die Gruppenleitung. Für weitere Kontaktpersonen steht ihnen das Dokument «Beschwerdeweg KITA» zur Verfügung.

Sind sie mit etwas ausserhalb der Betreuung z.B. mit der Abrechnung nicht zufrieden, wenden sie sich direkt an die Geschäftsstelle (081 740 29 81 oder kitawas@kitawas.ch).

HORT

Wir betreuen im HORT Kinder ab dem Kindergarteneintritt bis zum Ende des Zyklus 2. Der Mittagstisch steht allen Schulkindern zur Verfügung.

In der KITA werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut. In der Betreuungsgruppe HORT werden Kinder im schulpflichtigen Alter betreut.

Auf unserer Homepage finden Sie unser Online-Anfrage-Formular, welches Sie ausfüllen können. Gerne werden wir uns nach Überprüfung Ihres Betreuungswunsches bei Ihnen melden.

Der Eintritt in die KITA ist stark abhängig vom verfügbaren Platz. Wir versuchen stets den Wünschen der Eltern gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen hoch. Entsprechend gibt es an einigen Tagen eine Warteliste.

Der Eintritt in den HORT kann hingegen relativ rasch und nach der Eingewöhnung erfolgen.

Gerne können Sie nach Absprache mit der jeweiligen Hortleitung unserer Räumlichkeiten besichtigen und bereits den ersten Kontakt knüpfen.

Ja, auch im Hort findet eine Eingewöhnung statt. Die Eingewöhnung erfolgt nach Vertragsabschluss in enger Zusammenarbeit zwischen den Eltern sowie der Hortleitung.

Die Dauer der Eingewöhnungen bzw. der Übertritt ist von Kind zu Kind verschieden. Die Eingewöhnungen werden behutsam und Schritt für Schritt angegangen. Das Kind wird langsam an die neue Umgebung und an die Betreuungspersonen gewöhnt. Während der Eingewöhnungphase werden nur die effektiven Stunden verrechnet. In Zusammenarbeit mit der Hortleitung entscheidet ihr, wann die Eingewöhnung abgeschlossen ist.

Weitere Informationen dazu sind im Eingewöhnungskonzept zu finden.

Die Kinder im HORT werden von ausgelernten Personal (Fachperson Betreuung Kind EFZ), Betreuer/innen ohne anerkannte Ausbildung und von Auszubildenden betreut.

Nein, im Krankheitsfall (Fieber ab 38.00 Grad, Durchfall, Erbrechen, Grippe, Kinderkrankheiten etc.) bleibt das Kind zu Hause. Die Hortleitung muss bis spätestens 8.00 Uhr desselben Tages informiert werden, ansonsten erfolgt eine Verrechnung des Mittagstischs. Alle anderen Einheiten werden bei Abwesenheit verrechnet.

Ansteckende Krankheiten sind seitens der Eltern unverzüglich an die Hortleitung zu melden.

Falls das Kind während der Betreuungszeiten krank wird, werden die Eltern informiert und das Kind muss abgeholt werden.

Einwohner der Partnergemeidnen Mels, Sargans, Vilters-Wangs, Wartau, Bad Ragaz, Walenstadt und Quarten haben Anrecht auf einen einkommensabhängigen Tarif.
Ebenfalls haben Eltern, welche in einem Partnerunternehmen angestellt sind, Anrecht auf einen reduzierten Tarif.

Bei der Zustellung der Vertragsunterlagen erhalten Sie unter anderem unsere Zustimmungserklärung, welche wir an die Steuerverwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde weiterleiten. Diese ermittelt aufgrund der letzten rechtskräftigen Veranlagung Ihre Tarifstufe. Sollten Sie auf eine Tarifeinstufung seitens der Gemeinde verzichten wollen, fallen Sie automatisch in die höchste einheimische Tarifstufe, Stufe 16. Die Tarifeinstufungen werden nur bei Eltern eingeholt, welche in den Gemeinden Sargans, Mels, Vilters-Wangs, Wartau, Bad Ragaz, Walenstadt und Quarten wohnhaft sind. Eltern, welche nicht in den vorgenannten Gemeinden wohnen, fallen in die Tarifstufe 17.

Für jedes zweite oder mehr Kinder erhalten Sie 30% Rabatt auf die Betreuungskosten, 20% auf die Stundenbetreuung, sofern Sie in einer uns angeschlossenen Gemeinde Wohnsitz haben (Sargans, Mels, Vilters-Wangs, Wartau, Bad Ragaz, Walenstadt, Quarten) und in derselben Betreuungsgruppe betreut werden. Sollten Sie ausserhalb dieser Gemeinden wohnen, können Sie ein Gesuch um Geschwisterrabatt stellen. Unser Vorstand wird dann bestimmen, ob und wie hoch der Geschwisterrabatt ausfallen wird. Der Rabatt wird bei demjenigen Kind in Abzug gebracht, welches weniger Betreuungskosten generiert.

Vertragsänderungen sind möglich. Eine Vertragsänderung muss vorab mit der Geschäftsstelle oder Hortleitung besprochen werden.

Erhöhung der Betreuung: Nach Absprache und bei Verfügbarkeit per sofort möglich

Reduktion der Betreuung: Jeweils auf das Ende eines Kalendermonates mit einer einmonatigen Frist

Wechsel der Betreuung: Nach Absprache und bei Verfügbarkeit per sofort möglich. Bei einer Betreuung «nur» am Mittagtisch gelten keine Fristen bei Vertragsänderungen und Betreuungswechsel.

In jedem Fall müssen Vertragsänderungen, Betreuungswechsel schriftlich festgehalten werden. Die entsprechenden Formulare sind auf unserer Homepage zum Download verfügbar oder können bei der Hortleitung bezogen werden.

Die Rechnungen für die Betreuungen werden im Nachfolgemonat gefertigt und per Mail versandt. Die Zahlungsfrist ist jeweils bis Ende des Monats, in welchem Sie die Rechnung erhalten.

Sind sie mit der Betreuung nicht zufrieden, wenden sie sich direkt an die Gruppenleitung. Für weitere Kontaktpersonen steht ihnen das Dokument «Beschwerdeweg HORT» zur Verfügung.

Sind sie mit etwas ausserhalb der Betreuung z.B. mit der Abrechnung nicht zufrieden, wenden sie sich direkt an die Geschäftsstelle (081 740 29 81 oder kitawas@kitawas.ch).

Der Betreuungsplatz kann durch die Eltern oder durch die Kitawas mit einer Frist von zwei Monaten auf Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.

Die Kündigung des Mittagstisches kann bei Absprache mit der Hortleitung per sofort erfolgen. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen.